Ablauf einer Therapie
Zunächst findet ein Kennenlerngespräch mit dem Kind und seinen Eltern statt. Falls das Kind sich selbstständig anmeldet und über 15 Jahre alt ist, kommt es alleine. Hier wird das Problem besprochen und die Therapeutin stellt fest, ob überhaupt eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie indiziert ist. Es folgen in der Regel zwei Termine mit dem Kind alleine sowie ein bis zwei Stunden mit den Eltern alleine. In diesen Stunden können die Therapeutin, das Kind und die Eltern schauen, ob sie einander sympathisch sind und ob sie sich eine Therapie miteinander vorstellen können.
Wenn alle Beteiligten sich für die Therapie entscheiden, werden ein Therapievertrag abgeschlossen und ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt. Ist er bewilligt, kann die eigentliche Therapie beginnen. Das Kind oder die/der Jugendliche kommt dann regelmäßig einmal wöchentlich zur Therapie in die Praxis. Ausgenommen sind ca. sechs Wochen im Jahr Ferien. Ungefähr einmal monatlich finden zusätzlich Elterngespräche statt.
Ich unterliege der Schweigepflicht. Das heißt, ich darf weder mit den Eltern darüber sprechen, was mir das Kind oder die/der Jugendliche erzählt hat, noch darf ich mit dem Kind oder Jugendlichen erzählen, was ich mit den Eltern besprochen habe. Auch gegenüber anderen Personen bin ich zu Stillschweigen verpflichtet.
Eine Psychotherapie dauert im Normalfall ein bis zwei Jahre und wird beendet, wenn sich die Symptome stabil verbessert haben.